VERLAG
In
unserem angeschlossenem Musikverlag betreuen wir das geistige Repertoire
unserer Künstler.
Viele Künstler fragen:
„Wozu brauche ich einen
Musikverlag?“
Der Verlag ist zuständig für die
Verwaltung des Repertoires.
Er wacht über die Verwertung,
vergibt Lizenzen oder lehnt ab. Der Verlag ist die zuständige Institution,
wenn es um die Urheberrechte an Ihren Kompositionen/Texten - Ihrem
geistigen Eigentum - geht. Die Veröffentlichung Ihrer Kompositionen
erfordert eine ständige rechtliche Verfolgung der Urheberrechts-interessen.
Der Verlag sorgt dafür, dass die Vertragskünstler zu ihrem Recht kommen
und zu Ihren Erträgen.
Er übernimmt die Anmeldung Ihrer
Kompositionen/Texte bei der GEMA etc.
Er ist behilflich bei Ihrer eigenen
GEMA-Mitgliedschaft - Anmeldung etc.
Er vereinnahmt in Vertretung für
die Künstler Urhebertantiemen, die ihm durch die Verwertungs-gesellschaften
GEMA, BIEM, ASCAP und STEMRA zufließen und verteilt diese nach den
jeweiligen vertraglichen Regelungen an die Künstler.
Er verhandelt stellvertretend für
die Künstler mit Verwertungsfirmen (insbesondere Tonträgerfirmen) über
Lizenzgebühren zwecks Übernahme, Umtextierung, Textierung in anderer
Sprache und jeglicher möglicher Veränderung der vertraglichen Werke, sowie
deren Veröffentlichung auf Samplern, im Internet, als Filmsoundtrack, etc.
Er berät den Künstler in
urheberrechtlichen Angelegenheiten und Fragen, sowie beim Abschluss von
Fremdverträgen.
Er arbeitet mit Fachanwälten aus
dem Bereich „Urheberrecht“ zusammen, um dem Künstler immer mit neuesten
Informationen zur Seite zu stehen.
Er hält dem Künstler praktisch den
„Rücken frei“, damit sich dieser auf seine eigentliche Aufgabe, „Musik zu
machen“, konzentrieren kann.
Mit unserem Verlag hat jeder
Vertragskünstler einen Partner hinter sich, auf den er sich verlassen
kann.
Zuständige
Ansprechpartnerinnen in Verlagsangelegenheiten: